China by Bike

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Reise- und Teilnahmebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen von China By Bike

 
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung von China By Bike (im Folgenden „CBB“) im Katalog, auf seiner Website, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von CBB, nebst ergänzenden Informationen von CBB für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reiseteilnehmer bei Buchung vorliegen.
1.2 Mit der Anmeldung bietet der Kunde CBB den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reiseprospekt und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch CBB zustande, und wird Ihnen mit der Reisebestätigung als Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger ausgehändigt (z. B. per E-Mail, Papierform: nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB). Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so liegt ein neues Angebot unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten vor und Sie sind berechtigt, innerhalb von 10 Tagen das neue Angebot von CBB durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) anzunehmen. Der Reisevertrag kommt sodann mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande und Sie erhalten entsprechend Satz 4 dieser Ziffer die Reisebestätigung.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot seitens CBB vor, an das CBB für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung oder Restzahlung) annehmen, und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.
2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, sofern der Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBG an den Reiseteilnehmer in Textform übermittelt wurde. Der Restbetrag ist, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7 genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform übermittelt wurde, 21 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Die Zahlung muss zum jeweiligen Fälligkeitstermin dem Konto von CBB gutgeschrieben sein. Sofern eine Reise noch aus den in Ziffer 7 genannten Gründen abgesagt werden kann, ist der Restbetrag für diese Reise erst zu dem Zeitpunkt fällig, in dem die Reise durch CBB nicht mehr abgesagt werden kann.
2.2 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder CBB die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.
2.3 Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen wie Storno- und Umbuchungsentgelte sind nach Rechnungsstellung vollständig zur Zahlung fällig.
2.4 Sofern der Reiseteilnehmer die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leistet, ist CBB berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit den in Ziffer 4 geregelten Stornierungskosten zu belasten.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
3.1 Die Leistungsverpflichtung von CBB ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog, der Website von CBB, einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von CBB unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBG.
3.2 Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) sowie von Reisemittlern sind von CBB nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Anmeldebestätigung oder die vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBG von CBB hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.
3.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von CBB nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreise nicht beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen diese Änderungen vor Reisebeginn erklärt werden. CBB hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.
3.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reiseteilnehmers, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist der Reiseteilnehmer berechtigt, innerhalb einer von CBB gesetzten angemessenen Frist a) die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen, b) ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder c) die Teilnahme an einer von CBB gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erklären.
3.5 Wenn der Reiseteilnehmer gegenüber CBB nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen.
3.6 Hierüber sowie über die erhebliche Änderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird der Reiseteilnehmer von CBB unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet.
4. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer vor Reisebeginn, Vertragsübertragung (Ersatzperson)
4.1 Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber CBB unter den am Ende der AGB angegebenen Kontaktdaten zu erklären. Falls die Reise über einen Reisemittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Tritt der Reiseteilnehmer vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert CBB den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann CBB eine angemessene Entschädigung vom Reisenden verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von CBB zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3 CBB hat diesen ihm zustehenden Entschädigungsanspruch in den nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des vom Reiseteilnehmer erklärten Rücktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.
4.4 Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei CBB oder dem Reisemittler wie folgt berechnet:

 

  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
  • ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35%
  • ab 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt 45%
  • ab 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 65%
  • ab 6. Tag vor Reiseantritt 85%
  • bei Nichtantritt 90%

 

des Gesamtpreises.

 

4.5 Dem Reiseteilnehmer bleibt es in jedem Fall unbenommen, CBB nachzuweisen, dass CBB durch den Rücktritt lediglich eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung verlangen kann.
4.6 CBB behält sich vor, anstelle der vorstehenden Stornopauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, soweit CBB das Entstehen wesentlich höherer Aufwendungen als die jeweils anwendbare Stornopauschale nachweisen kann. In diesem Fall ist CBB verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und auf Verlangen des Reiseteilnehmers zu begründen.
4.7 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird von CBB ausdrücklich empfohlen.
4.8 Ist CBB infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, ist die Erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.
4.9 Das gesetzliche Recht des Reiseteilnehmers, auf einem dauerhaften Datenträger gemäß § 651e BGB eine Vertragsübertragung auf einen anderen Reiseteilnehmer zu erklären (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt, sofern diese Mitteilung CBB nicht später als sieben Tage vor Reiseantritt zugeht.

 

 

5. Umbuchungen durch den Reiseteilnehmer vor Reisebeginn
5.1 Ein rechtlicher Anspruch des Reiseteilnehmers auf eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt selbstverständlich nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBG nötig ist; eine solche Umbuchung wird für den Reiseteilnehmer kostenfrei durchgeführt.
5.2 Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers ab dem 34. Tage vor Reisebeginn können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den dort geltenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Rücktritt und Kündigung durch CBB
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen, die CBB ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die vom Reiseteilnehmer zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. CBB wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. CBB empfiehlt den Abschluss einer Reise-Abbruch-Versicherung.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch CBB
7.1 CBB kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn CBB
a) in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der gebuchten Pauschalreise die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angibt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reiseteilnehmer spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und
b) in der Anmeldebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
7.2 Der Rücktritt ist dem Reiseteilnehmer gegenüber spätestens an dem Tag, der in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Anmeldebestätigung angegeben ist, zu erklären.
7.3 Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat CBB unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat CBB unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach erklärtem Rücktritt, durch den Reiseteilnehmer geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.
7.4 CBB kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch CBB nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist; dies gilt nicht, sofern ein vertragswidriges Verhalten aufgrund einer Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten entstanden ist. Kündigt CBB, so behält CBB den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die CBB aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von seinen Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. Mitwirkungspflichten des Reisenden
8.1 Reiseunterlagen: Der Reiseteilnehmer hat CBB oder seinen Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von CBB mitgeteilten Frist erhält.
8.2 Mängelanzeige: CBB ist verpflichtet, dem Reiseteilnehmer die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, einen Reisemangel CBB gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von CBB vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von CBB vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der Reiseteilnehmer die aufgetretenen Mängel CBB direkt gegenüber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhanden Vertreters von CBB nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von CBB für eine Reisemängelanzeige sind der Anmeldebestätigung zu entnehmen. Der Reiseteilnehmer hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Mängelanzeige auch dem Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu übermitteln.
8.3 Der Vertreter von CBB ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
8.4 Soweit CBB infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reiseteilnehmer weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
8.5 Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Reiseteilnehmer den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB kündigen, so hat der Reiseteilnehmer CBB zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe durch CBB verweigert wird oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
9. Haftung durch CBB und Haftungsbegrenzung
9.1 Die vertragliche Haftung von CBB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch CBB gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf berufen.
9.2 Für alle gegen CBB gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen, haftet CBB bei Sachschäden bis € 4.100,-. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung von CBB bei Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
9.3 CBB haftet nicht für Leistungen, die durch den Reiseteilnehmer im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von CBB oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.
10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verbraucherstreitbeilegung
10.1 Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber CBB geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reiseteilnehmer auch über den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger geltend zu machen.
10.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen CBB an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen. CBB weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass CBB nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte CBB freiwillig daran teilnehmen, wird CBB die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
11. Identität des Luftfahrtunternehmens
CBB ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/Stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss CBB diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite air-ban.europa.eu sowie in den Geschäftsräumen von CBB einsehbar. Die Liste wird von der EU ständig aktualisiert.
12. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften
12.1 CBB unterrichtet die Reiseteilnehmer über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.
12.2 Der Reiseteilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn CBB nicht, nicht ausreichend oder falsch informiert hat.
12.3 CBB haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende CBB mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass CBB eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
13. Datenschutz
Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren wir Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website und im Datenschutzhinweis. CBB hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@china-by-bike.de mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@china-by-bike.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und CBB findet deutsches Recht Anwendung.
14.2 Der Reiseteilnehmer kann CBB nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von CBB gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgebend.
14.3 Für Klagen gegen Reiseteilnehmer, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von CBB vereinbart, sofern diese AGB aufgrund eines fehlenden Rahmenvertrages zur Abwicklung von Geschäftsreisen für das Unternehmen des Reiseteilnehmers anwendbar sind. Gleiches gilt für Reiseteilnehmer, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Drittland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reiseteilnehmer und CBB anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reiseteilnehmers ergibt, oder
b) wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reiseteilnehmer angehört, für den Reiseteilnehmer günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Reiseveranstalter:
CHINA BY BIKE
Gebhardt und Häring GbR
Karlsgartenstr. 19
12049 Berlin
Allgemeine Reisebedingungen als PDF


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